Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Errichtung eines Hinweisgebermeldesystems

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Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangen und diese dem jeweiligen Unternehmen melden.
Diese Schulung informiert Sie u. A. über den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes, insbesondere aber auch über die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die zu beachten sind.

Bei dieser Schulung handelt es sich um eine reine Informationsschulung, weshalb am Ende kein Test absolviert werden muss.



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